Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
 
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die nachfolgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 'Christine Bott' (im Folgenden 'Beraterin' genannt) und dem Klienten/der Klientin als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient/die Klientin das generelle Angebot der Beraterin annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, der Hypnosebehandlung und/oder der Energiearbeit an sie wendet.

3. Die Beraterin ist berechtigt, eine Beratung ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder wenn die Beraterin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf.

4. Beide Vertragspartner können einen bestehenden Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Dienstleistungen erhalten.
 
§ 2 Inhalt des Beratungsvertrages

1. Die Beraterin erbringt ihren Dienst gegenüber dem Klienten/der Klientin durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Beratung, Hypnose oder Energiearbeit.

2. Die Beraterin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die ihr im Rahmen der Beratung sinnvoll erscheinen und dem mutmaßlichen Willen des Klienten/der Klientin entsprechen, sofern diese(r) darüber keine Entscheidung trifft. Es können von der Beraterin Methoden angewendet werden, die nicht uneingeschränkt anerkannt oder wissenschaftlich bewiesen sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten/der Klientin kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Im Falle dass der Klient/die Klientin ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten und/oder unterstützt werden will, muss er/sie das der Beraterin gegenüber erklären.

3. Die Beratung der Beraterin ersetzt keine Untersuchung, Behandlung oder Therapie durch einen Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker. Die Beraterin darf keine Diagnosen stellen, keine medizinischen Behandlungen durchführen, keine Medikamente oder Heilmittel verordnen oder verabreichen und keine Krankschreibungen vornehmen. Der Klient/die Klientin ist aufgefordert, sich bei Beschwerden mit Krankheitswert in die Behandlung eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten zu begeben.
 
§ 3 Mitwirkung des Klienten/der Klientin

1. Der Klient/die Klientin ist zu einer aktiven Mitwirkung nicht verpflichtet. Eine erfolgversprechende Beratung ist jedoch in der Regel nur durch eine aktive Mitwirkung des Klienten/der Klientin möglich. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher und umfassender Auskünfte als Grundlage für eine individuelle Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei den angewendeten Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten/der Klientin bestimmend sein. Die Beraterin ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient/die Klientin Beratungsinhalte verneint.
 
§ 4 Honorierung der Beraterin
 
1. Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Dieser richtet sich, sofern dies nicht anders vereinbart wurde, nach den Sätzen der auf der Website ausgewiesenen Honorarliste. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

2. Die Honorare sind unmittelbar im Anschluß an jede Beratung in bar zu entrichten. Der Klient/die Klientin erhält hierüber eine Quittung. Nach Abschluß der Behandlung erhält der Klient/die Klientin auf Wunsch eine Rechnung.

3. Der Klient/die Klientin ist darüber informiert, dass die Beraterin keine Zulassung für Krankenkassen, Beihilfestellen oder andere Kostenträger hat. Die Honorarkosten sind von dem Klienten/der Klientin selbst zu tragen.

4. Vereinbarte Termine, die von dem Klienten/der Klientin nicht wahrgenommen werden können, müssen vom Klienten/von der Klientin rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Stunden vor dem Termin, verlegt oder abgesagt werden. Tut er/sie dies nicht, werden 50% der Termingebühr als Ausfallhonorar fällig. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient/die Klientin ohne Verschulden, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen gehindert ist. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart.

5. Termine, die von Seiten der Beraterin abgesagt oder verschoben werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. In diesem Falle erhält der Klient/die Klientin einen Ersatztermin. Der Klient/die Klientin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beraterin.
 
§ 5 Vertraulichkeit
 
1. Die Beraterin behandelt die persönlichen Daten des Klienten/der Klientin streng vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche, Beratungen, Hypnosebehandlungen und Energiearbeit nur auf ausdrücklichen Wunsch und mit schriftlicher Zustimmung des Klienten/der Klientin Auskünfte an Dritte.

2. Absatz 1. ist nicht anwendbar, wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Auskunftspflicht auf behördlich oder gerichtlich Anordnung hin. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Absatz 1. ist ebenfalls nicht anzuwenden, wenn im Zusammenhang mit der Beratung oder Unterstützung persönliche Angriffe gegen die Beraterin oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung entsprechender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
 
§ 6 Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beratervertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratervertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist in diesem Falle in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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